Leistungen für Bildung und Teilhabe

Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben können auch für den Unterricht an unserer Jugendmusikschule in Anspruch genommen werden.

Damit Ihr Antrag beim Jobcenter oder dem Kreissozialamt bzw. von Ihrer Gemeinde bearbeitet werden kann, benötigen Sie von uns eine gesonderte Rechnung über das monatliche Schulgeld. Diese erhalten Sie von uns gern auf Anfrage in unserem Sekretariat.

 

Wissenswertes dazu

Anerkannter Bedarf für Minderjährige

Bei Leistungsberechtigten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird ein Bedarf zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Höhe von 15 Euro monatlich (Stand 01.08.2019) berücksichtigt (siehe Info Bundesministerium für Arbeit und Soziales).

BMFSFJ-Infografik zum Familienentlastungsgesetz
(v. a. Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss, Bildungs- und Teilhabepaket)

 

Wo kann der “Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe” gestellt werden?

 

10plus10 - unser ergänzendes Förderprogramm

Was bedeutet 10plus10?

Unser Förderverein bezuschusst jeden an der Jugendmusikschule Zollernalb e. V. eingelösten "Bildungsgutschein" (Wert 15 Euro) um 10 Euro.
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die bei uns Instrumental- oder Gesangsunterricht erhalten und einen "Bildungsgutschein" hierfür einlösen, reduziert sich so das Schulgeld um monatlich 25 Euro, teilweise sogar bis zur Kostenfreiheit!

Sie möchten, dass Ihr Kind die Welt der Musik aktiv kennenlernt? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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