Häufig gestellte Fragen
Viele Informationen sind von allgemeinem Interesse. Deshalb finden sich nachfolgend Antworten auf die meistgestellten Fragen.
Ergänzende Informationen erhalten Sie mit unserer Schulordnung.
Gern stehen wir Ihnen für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Wir würden uns freuen von Ihnen zu hören. Treten Sie mit uns in Kontakt und wir kümmern uns um alles Weitere.
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Was besonders interessiert
- Unser Musikschuljahr
- Wo kann man sich zum Unterricht anmelden?
- Wann kann man sich zum Unterricht anmelden?
- Was benötige ich zur Anmeldung und wo bekomme ich die Unterlagen?
- Reicht es, wenn ich mich / mein Kind telefonisch / per E-Mail anmelde?
- Bin ich nicht schon zu alt zum Lernen eines Instruments?
- Gibt es eine Probezeit oder sog. Schnuppermonate?
- Kann man als Gast bei einer Unterrichtsstunde zuschauen?
- Kann ich mir den Lehrer aussuchen?
- Wann bekomme ich als Neuangemeldete(r) Bescheid?
- Wann findet der Unterricht statt?
- Wo findet der Unterricht statt?
- Nach der Musikalischen Früherziehung (MFE)
- Was muss ich bei Kündigungen beachten?
- Kann man an der Jugendmusikschule Musikinstrumente mieten?
- Sind die Ferien dieselben wie an der allgemein bildenden Schule?
- Mir liegt die Arbeit der Jugendmusikschule am Herzen. Wie kann ich helfen?
Anmerkung:
Die hier aufgelisteten Antworten sind nicht vertragsbindend.
Vertraglich relevante Informationen sind in der Schulordnung und in der Schulgeldordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung festgehalten.